- Zuverlässiger Geräteservice -

 

Für alle von unserem Unternehmen hergestellten Produkte bieten wir einen umfangreichen Geräteservice an.


Im Zentrum unseres Angebots steht die Durchführung von gesetzliche vorgeschriebenen Sicherheitstechnische Kontrollen. Der Gesetzgeber bestimmt das sogenannte Schutzniveau, welches von den Herstellern und den Betreibern von Medizinprodukten zu erreichen ist. Wenn Elektrotherapiegeräte als Arbeitsmittel (z.B. durch Medizinprodukteberater) verwendet werden, so sind parallel Schutzziele verbindlich, welche aus dem Medizinprodukterecht und dem Arbeitsschutzrecht entstammen. Im Fokus stehen dabei der Patientenschutz, der Schutz von Dritten, der Schutz von Anwendern und der Schutz von Arbeitnehmern.

Der Betreiber muss die Fristen für Prüfungen gemäß DIN EN 62353 festlegen, wobei die allgemein anerkannten Regeln und insbesondere Anhang F der Norm zu berücksichtigen sind. Für sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sollten solche Fristen festgelegt werden, dass erwartbare Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Die Prüfungen müssen spätestens alle zwei Jahre durchgeführt werden, und zwar bis zum Ende des Monats, in dem das Medizinprodukt in Betrieb genommen wurde oder die letzte sicherheitstechnische Kontrolle stattfand.


Wir bieten für die von unserem Unternehmen produzierten Medizinprodukte spezifische Wiederholungsprüfungen an und stellen mittels sicherheitstechnischer Kontrollen sicher, dass im Wesentlichen die Anforderungen des Arbeitsschutzes als auch des Medizinprodukterechts erfüllt werden.


Patienten sollten bitte beachten, dass bei Fragen zunächst das Versorgungsunternehmen (Leistungserbringer) für medizinische und technische Angelegenheiten der richtige Ansprechpartner ist. Wir dürfen keine Therapieempfehlungen geben.


Wir freuen uns, wenn Sie mehr über unseren Geräteservice erfahren möchten.